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2017 Lehrpläne richtlinienDie Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan besitzt den Anspruch, sämtliche im Kernlehrplan angeführten Kompetenzen abzudecken. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans bei den Lernenden auszubilden und zu entwickeln.
Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann. Um Spielraum für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse anderer besonderer Ereignisse (z.B. Praktika, Klassenfahrten o.ä.) zu erhalten, wurden im Rahmen dieses schulinternen Lehrplans nur ca. 75 Prozent der Bruttounterrichtszeit verplant.

Die jährlichen Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen im Abitur der gymnasialen Oberstufe (Abiturvorgaben), die auf den Internetseiten des Schulministeriums abrufbar sind, fokussieren und konkretisieren jeweils den Kernlehrplan Philosophie der beiden Qualifikationsphasen der Oberstufe.

 

 

1. Schulinterner Lehrplan Philosophie für die Jahrgangsstufen 7-9

2. Schulinterner Lehrplan Philosophie für die Jahrgangsstufen EF, QI und QII

3. Leistungsbewertung

4. Vorgaben für das Zentralabitur NRW im Fach Philosophie

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