Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026 am Gymnasium Jüchen
Liebe Schülerinnen und Schüler unserer zukünftigen fünften Klassen, liebe Eltern,
unsere Anmeldetermine für die fünften Klassen des kommenden Schuljahres sind
Freitag, 07.02.2025, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Samstag, 08.02.2025, von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr,
Montag, 10.02.2025, von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Dienstag, 11.02.2025, von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie ab Mittwoch, dem 08.01.2025, telefonisch unter 02165/9154115 einen Termin für das Anmeldegespräch.
Bitte bringen Sie
- das letzte Zeugnis Ihres Kindes mit der Schulformempfehlung im Original undals Kopie,
- den von der Grundschule ausgegebenen Anmeldeschein,
- den ausgefüllten Schüleraufnahmebogen des Gymnasiums Jüchen,
- einen Nachweis über einen bestehenden Impf- oder Immunschutz gemäß Masernschutzgesetz,
- das Familienstammbuch mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes und
- ein Passfoto Ihres Kindes
für die Anmeldung mit.
Sofern Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind besitzen, bringen Sie bitte zudem
- das Gerichtsurteil/die Negativbescheinigung des Jugendamtes
zum Anmeldegespräch mit.
Sie helfen uns, das Anmeldeverfahren zu beschleunigen, wenn Sie bereits eine Kopie des Zeugnisses, der Schulformempfehlung und der Geburtsurkunde des Kindes dabei haben.
Unseren vierseitigen Schüleraufnahmebogen laden Sie bitte herunter und füllen ihn zu Hause handschriftlich oder mithilfe des Computers aus. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Bogen zur Anmeldung mit.
Beachten Sie bitte, dass der Schüleraufnahmebogen bei der Anmeldung auch von eventuell nicht anwesenden erziehungsberechtigten Personen unterschrieben vorliegen muss.
Im Schüleraufnahmebogen wird auf die Datenerhebung gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO verwiesen. Sowohl unser Informationsdokument wie auch die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) können Sie über diese Seite aufrufen.
Gemäß Masernschutzgesetz vom 01.03.2020 in der aktuellen Fassung gilt vor der Neuaufnahme von Schülerinnen und Schülern die Pflicht, eine zweimalige Masernimpfung oder Masernimmunität nachzuweisen. Vier Arten des Nachweises sind möglich. Sie werden im Folgenden aufgezählt.
- Impfnachweis:Er ist ein Nachweis über einen angemessenen Impfschutz, in der Regel über den eigenen Impfausweis. Bitte bringen Sie dazu den Impfausweis oder eine Impfbescheinigung des anzumeldenden Kindes mit. Möglich ist auch eine ärztliche Bescheinigung, aus der sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt.
- Immunitätsnachweis:Er ist eine ärztliche Bescheinigung über einen bereits bestehenden Immunschutz. Dieser Nachweis ist in der Regel möglich, wenn jemand bereits an Masern erkrankt war und über entsprechende Antikörper verfügt.
- Kontraindikationsnachweis:Er ist eine ärztliche Bescheinigung über eine Kontraindikation (Unverträglichkeit) in Bezug auf eine Masern-Impfung. Eine Impfung ist aufgrund der für diese konkrete Person gesteigerten Risiken nicht möglich.
- Bestätigungsnachweis:Er ist die Bestätigung einer staatlichen Stelle (z. B. Gesundheitsamt) oder einer Einrichtungsleitung (z. B. Kindergarten, Grundschule), dass einer der drei vorgenannten Nachweise bereits vorgelegt worden ist.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ein Merkblatt zum Masernschutzgesetz herausgegeben, mit dem insbesondere der Impfausweis überprüft werden kann. Für die zweite und dritte Art des Nachweises ist die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zwingend.
Die Vorlage eines dieser Nachweise ist ausreichend. Kann keiner der vier aufgeführten Nachweise erbracht werden, benachrichtigt die Schule das zuständige Gesundheitsamt.
Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden möchten. Falls Sie dazu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne auch vorab zur Verfügung. Rufen Sie uns bei Bedarf bitte unter 02165/9154115 an.
Wir freuen uns auf Euch und auf Sie!